Bewertungsportale leisten eine wichtige Aufgabe im täglichen Leben. Sie geben Orientierungshilfe. Es liegt aber in der Natur der Bewertung, vor allem negativer Bewertungen, dass der Bewertete nicht einverstanden sein muss. Manchmal schießen die Bewerter auch über das Ziel hinaus und der Betroffene will vom Portal Namen und Adresse, um juristisch vorgehen zu können. Kein Anspruch, sagt der BGH jetzt.
Bewertungsportale treffen konkrete Handlungspflichten
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15) über die erhöhten Handlungspflichten von Bewertungsportalen entschieden hatte, liegen nun die schriftlichen Urteilsgründe vor. Konkret ging es um eine Arztbewertung auf dem Portal Jameda. Der angebliche Patient hatte eine negative Bewertung mit der Gesamtnote 4,8 vergeben. Für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ wurde gar … Weiterlesen