Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Bestellablauf über die sog. Amazon „Dash-Buttons“ rechtswidrig ist (Urteil vom 01.03.2018, Az. 12 O 730/17).
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Verwendung von Markennamen innerhalb der Amazon-Suche
Der Bundesgerichtshof hat am 15.02.2018 gleich in zwei Verfahren zur Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Unternehmenskennzeichen in der Amazon-Suchfunktion entschieden (Az. I ZR 138/16 und I ZR 201/16).
OLG Hamm: Widersprüchliche Angaben zum Widerruf
Es stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn ein Händler in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular voneinander abweichende Anschriften angibt. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 30.11.207, Az. I-4 U 88/17).
Hinweis auf OS-Plattform auch bei eBay erforderlich
Die Pflicht, auf die europäische Online-Schlichtungsplattform hinzuweisen, besteht auch für eBay-Händler. Dies hat das OLG Koblenz am 25.01.2017 bestätigt (Az. 9 W 426/16).
Bildrechte bei Amazon – Klausel zur Übertragung von Nutzungsrechten an Produktbildern wirksam
Die Klausel, welche Amazon in den AGB zur Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos verwendet ist wirksam. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 (Az.: 6 U 51/14).
Umsatzsteuern für elektronische Dienstleistungen
Das neue Jahr bringt auch neue Steuern. In einer Lex amazon wird ab 01.01.2015 neu geregelt, dass für digitale Produkte, die in das EU-Ausland elektronisch ausgeliefert werden die Umsatzsteuer gilt, die im Land des Kunden erhoben wird und nicht mehr im Sitzland des Anbieters.
Casio darf Internetvertrieb nicht verbieten
Das OLG Schleswig hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 05.06.2014 – 16 U (Kart) 154/13 nicht rechtskräftig) auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass der Kamerahersteller Casion Vertragshändlern nich den Verkauf über Internetplattformen und damit den Internetvertrieb verbieten darf.
ASIN Übernahme bei Amazon
Bekanntlich kann man sich als Händler bei Amazon viel Arbeit sparen, indem man einfach ein identisches Angebot sucht und sich durch Eingabe der ASIN , eine individuelle Identifikationsnummer für das Angebot, die Details zum Gegenstand, die Warenbeschreibung etc. zu eigen macht. Das kann aber auch teuer werden, wie das aktuelle Urteil des LG Düsseldorf zur Übernahme per ASIN zeigt.
Bildrechte Amazon
Durch das Einstellen von Bildern bei Amazon Bilder erklärt man sich als Händler stillschweigend mit der Nutzung der Bilder durch andere Händler einverstanden, so das LG Köln mit Urteil vom 13.02.2014.
Buttonlösung amazon kassierte Verfügung
Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.