Der Bundesgerichtshof hatte es in einem weiteren Urteil vom 03.03.2016 (Az. I ZR 110/15) erneut mit falschen Angebotsangaben bei Amazon zu tun. Amazon stellt in aller Regel eine einheitliche Angebotsbeschreibung für einen Artikel zur Verfügung, damit Kunden nicht verwirrt werden und die Angebote sich vergleichen lassen. Diese Beschreibung wird aus Daten generiert, die die Händler zur Verfügung stellen. Amazon nutzt meist das Angebot des ersten Händlers, der dann auch Änderungen vornehmen kann.
WeiterlesenHändlerhaftung bei Amazon Teil 2: Angebote mit unverbindlicher Preisempfehlung