Der Bundesgerichtshof hatte es in einem weiteren Urteil vom 03.03.2016 (Az. I ZR 110/15) erneut mit falschen Angebotsangaben bei Amazon zu tun. Amazon stellt in aller Regel eine einheitliche Angebotsbeschreibung für einen Artikel zur Verfügung, damit Kunden nicht verwirrt werden und die Angebote sich vergleichen lassen. Diese Beschreibung wird aus Daten generiert, die die Händler zur Verfügung stellen. Amazon nutzt meist das Angebot des ersten Händlers, der dann auch Änderungen vornehmen kann.
Falsche Produkteinordnung von Amazon wird Händler zugerechnet
Marketplace-Händler können wegen Fehlern, die von der Verkaufsplattform Amazon ausgehen, erfolgreich abgemahnt werden. Das hat das Landgericht Freiburg in einem aktuellen Fall entschieden (Urt. v. 07.08.2017, Az. 12 O 141/15 KfH). Es ging dabei um Lampen-Sets (LED-Leuchten-Set aus weißem Scheinwerfer und rotem Rücklicht), die ein Verkäufer über Amazon anbot. In der Artikelbeschreibung wies der Verkäufer … Weiterlesen