Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.
Wie der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. auf seiner Homepage berichtet, ist das LG München I dessen Antrag gefolgt und hat gegen den Internetversandhändler Amazon eine einstweilige Verfügung erlassen. Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde.
Die Prime-Mitgliedschaft ist nur im ersten Monat kostenlos und wird sodann, wenn der Kunde nicht aktiv wird, kostenpflichtig. Diese Information müsse sich bei solchen kostenpflichtigen Verträgen schon aus dem Button selbst ergeben, so der Verein.
Konsequenz eines solches Verstoßes ist es übrigens, worauf auch der VSB auf seiner Webseite hinweist, dass alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button „jetzt kostenlos testen“ bestellt haben, nicht verpflichtet sind, die Jahresgebühr von EUR 29,00 zu bezahlen, jedenfalls solange die Anmeldung nach in Krafttreten der Button-Lösung (1. August 2012) erfolgt ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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