Neben weiteren Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten hat sich das LG Stuttgart mit Urteil vom 17.11.2014, Az.: 35 O 37/14 KfH (noch nicht rechtskräftig) vor allem mit der Bezeichnung des Bestellbuttons am Ende des Bestellprozesses beschäftigt.
Bestellbutton
Bestell-Button: Bezeichnung mit „Bestellung abschicken“ unzulässig
Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Mit dieser Beschriftung wird dem Verbraucher nicht klar, dass er eine Zahlung zu leisten hat.
Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin
Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.
Buttonlösung amazon kassierte Verfügung
Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.