OLG Köln zur Anordnung der Widerrufsbelehrung auf der Bestellseite

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Die Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop ist nicht zwingend räumlich oberhalb des Bestellbuttons zu platzieren. Das hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14 entschieden. Die Richter hatten u.a. die Gestaltung der Bestellseite nach den neuen seit dem 13.06.2014 geltenden Regelungen zu beurteilen. In dem konkreten Fall befand sich der Link … Weiterlesen

„Bestellung bestätigen“ keine zulässige Buttonbezeichnung

Neben weiteren Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten hat sich das LG Stuttgart mit Urteil vom 17.11.2014, Az.: 35 O 37/14 KfH (noch nicht rechtskräftig) vor allem mit der Bezeichnung des Bestellbuttons am Ende des Bestellprozesses beschäftigt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung „Bestellung bestätigen” unzulässig und damit abmahnfähig sei.  § 312g … Weiterlesen

Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin

Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.

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Buttonlösung amazon kassierte Verfügung

Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.

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