Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetztlichen Anforderungen nicht. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 19.11.2013 (Az. 4 U 65/13)
OLG Köln zur Anordnung der Widerrufsbelehrung auf der Bestellseite
Die Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop ist nicht zwingend räumlich oberhalb des Bestellbuttons zu platzieren. Das hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14 entschieden. Die Richter hatten u.a. die Gestaltung der Bestellseite nach den neuen seit dem 13.06.2014 geltenden Regelungen zu beurteilen. In dem konkreten Fall befand sich der Link … Weiterlesen