Die Beschriftung der Schaltfläche bei Online-Bestellungen mit „Bestellung abschicken“ genügt den gesetztlichen Anforderungen nicht. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 19.11.2013 (Az. 4 U 65/13)
zahlungspflichtig
Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin
Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.
Buttonlösung amazon kassierte Verfügung
Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.