Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin

Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.

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