Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Bestellablauf über die sog. Amazon „Dash-Buttons“ rechtswidrig ist (Urteil vom 01.03.2018, Az. 12 O 730/17).
Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Bestellablauf über die sog. Amazon „Dash-Buttons“ rechtswidrig ist (Urteil vom 01.03.2018, Az. 12 O 730/17).