Die Pflicht, auf die europäische Online-Schlichtungsplattform hinzuweisen, besteht auch für eBay-Händler. Dies hat das OLG Koblenz am 25.01.2017 bestätigt (Az. 9 W 426/16).
OS-Plattform
OLG München: „Klickbarer“ Link zur OS-Plattform erforderlich
Das OLG München hat kürzlich (Urteil vom 22.9.2016, Az. 29 U 2498/16) eine Entscheidung im Rahmen der aktuellen Problematik der Verlinkung auf die OS-Plattform der EU-Kommission getroffen. Demnach genügt ein „bloßer“ Link auf die Plattform nicht. Vielmehr muss ein „klickbarer“ Link bereitgestellt werden.
Erneutes Urteil zum fehlenden Link zur OS-Plattform
Bereits seit Anfang des Jahres trifft Händler, die online Vertragsschlüsse mit Verbrauchern anbieten, die neue Verpflichtung, einen Link zu einer Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben.