OLG München: „Klickbarer“ Link zur OS-Plattform erforderlich

Das OLG München hat kürzlich (Urteil vom 22.9.2016, Az. 29 U 2498/16) eine Entscheidung im Rahmen der aktuellen Problematik der Verlinkung auf die OS-Plattform der EU-Kommission getroffen. Demnach genügt ein „bloßer“ Link auf die Plattform nicht. Vielmehr muss ein „klickbarer“ Link bereitgestellt werden.

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