Erneutes Urteil zum fehlenden Link zur OS-Plattform
Bereits seit Anfang des Jahres trifft Händler, die online Vertragsschlüsse mit Verbrauchern anbieten, die neue Verpflichtung einen Link zu einer Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben. So heißt es in Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: „In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in … Weiterlesen