Bereits seit Anfang des Jahres trifft Händler, die online Vertragsschlüsse mit Verbrauchern anbieten, die neue Verpflichtung, einen Link zu einer Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben.
Bereits seit Anfang des Jahres trifft Händler, die online Vertragsschlüsse mit Verbrauchern anbieten, die neue Verpflichtung, einen Link zu einer Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben.