Der Gesetzgeber bleibt fleißig. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen und Vorhaben von der P2B-Verordnung bis zu neuen Abmahnregelungen und der Nutella-Regel.
Urheberrechtsverletzung
Bildrechte bei Amazon – Klausel zur Übertragung von Nutzungsrechten an Produktbildern wirksam
Die Klausel, welche Amazon in den AGB zur Einräumung von Nutzungsrechten an Produktfotos verwendet ist wirksam. Dies entschied das OLG Köln mit Urteil vom 19.12.2014 (Az.: 6 U 51/14).
Vorsicht bei der Nutzung von Creative Commons-Lizenzen
Bei Einräumung von Rechten für eine nicht kommerzielle Nutzung auf Basis der Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) kann auch eine Nutzung im geschäftlichen Umfeld zulässig sein, so das OLG Köln mit Urteil vom 31.10.2014 (Az. 6 U 60/14).
Bildrechte Amazon
Durch das Einstellen von Bildern bei Amazon Bilder erklärt man sich als Händler stillschweigend mit der Nutzung der Bilder durch andere Händler einverstanden, so das LG Köln mit Urteil vom 13.02.2014.
Urheberrecht Zum Schutz von Werken der angewandten Kunst
Wie der BGH laut Pressemitteilung nun entschieden hat (Urteil vom 13. November 2013 – I ZR 143/12 – Geburtstagszug), sind an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen als an den von Werken der zweckfreien Kunst. Gegenstand der Entscheidung waren gezeichnete Entwürfe einer Spielwarendesignerin für einen Zug aus Holz.
Schutz von Pippi Langstrumpf
BGH bejaht urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Figur Pippi Langstrumpf. Für eine Verletzung der Urheberrechte reiche es aber nicht aus, wenn nur wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten.