BGH bejaht urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Figur Pippi Langstrumpf. Für eine Verletzung der Urheberrechte reiche es aber nicht aus, wenn nur wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten.
BGH zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur
Die Werbung für ein der Romanfigur Pippi Langstrumpf nachempfundenes Karnevalskostüm stellt keine Wettbewerbsrechtsverletzung dar. Dies hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 19.11.2015, Az.: I ZR 149/14 – Pippi-Langstrumpf-Kostüm II laut Pressemitteilung vom 19.11.2015 entschieden. Hintergrund Die Beklagte betreibt Einzelhandelsmärkte in Deutschland. In der Sache hatte die Beklagte im Jahre 2010 für die … Weiterlesen