Bei Einräumung von Rechten für eine nicht kommerzielle Nutzung auf Basis der Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) kann auch eine Nutzung im geschäftlichen Umfeld zulässig sein, so das OLG Köln mit Urteil vom 31.10.2014 (Az. 6 U 60/14).
Bei Einräumung von Rechten für eine nicht kommerzielle Nutzung auf Basis der Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) kann auch eine Nutzung im geschäftlichen Umfeld zulässig sein, so das OLG Köln mit Urteil vom 31.10.2014 (Az. 6 U 60/14).