Es stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn ein Händler in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular voneinander abweichende Anschriften angibt. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 30.11.207, Az. I-4 U 88/17).
Es stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn ein Händler in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular voneinander abweichende Anschriften angibt. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 30.11.207, Az. I-4 U 88/17).