OLG Hamm: Widersprüchliche Angaben zum Widerruf
Es stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, wenn ein Händler in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular voneinander abweichende Anschriften angibt. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Urteil vom 30.11.207, Az. I-4 U 88/17). Unterschiedliche Angaben zum Adressaten des Widerrufs Es ging um einen Kauf bei Amazon. Die Beklagte gab in ihrer Widerrufsbelehrung als Empfängerin … Weiterlesen