Casio darf Internetvertrieb nicht verbieten

Das OLG Schleswig hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 05.06.2014 – 16 U (Kart) 154/13 nicht rechtskräftig) auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass der Kamerahersteller Casion Vertragshändlern nich den Verkauf über Internetplattformen und damit den Internetvertrieb verbieten darf.

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