Aufgrund langer Übergangsfristen erlangt die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) jetzt am 13. Dezember 2014 ihre Gültigkeit. Eine weitere Übergangfrist läuft am 13.12.2016 für die sog. „Big 7“ ab. Es geht insgesamt um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einheitlich in allen Staaten der EU erfolgen soll.
Neben der rechtlich vorgesehenen oder ansonsten verkehrsüblichen Bezeichnung des Lebensmittels sind und unverarbeiteten Erzeugnissen „in leicht verständlicher Sprache“ u.a. Zutaten, allergieauslösende Stoffe,
LG Nürnberg-Fürth: Ware nach Widerruf nicht gebraucht
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich in einem interessanten Fall damit auseinanderzusetzen, ob eine Ware, die von einem Kunden aufgrund eines Widerrufs an den Verkäufer zurückgesendet wird, als „gebraucht“ anzusehen ist. Ein Buchhändler hatte ein Buch für knapp 150 Euro verkauft, obwohl der gebundene Preis des Buches zu diesem Zeitpunkt lediglich 59 EUR betrug. Seiner Auffassung … Weiterlesen