Der BGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Benutzung des Bestandteils „VOLKS“ durch die BILD-Zeitung (z.B. „Volks-Spartarif, Volks-Farbe, etc.) oder die A.T.U. Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (z.B. Volks-Inspektion, Volks-Reifen, Volks-Werkstatt, etc.) die Rechte der Volkswagen AG an der Gemeinschaftsmarke „VOLKSWAGEN“ verletzt.
Schokoladenfigur in Bärenform verletzt nicht die Marke „Goldbären“
Der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten Schokoladenfigur in Bärenform verletzt weder die Goldbären-Marken noch stellt dies eine unlautere Nachahmung von Fruchtgummiprodukten dar. Dies hat der BGH mit Urteil vom 23. September 2015, Az.: I ZR 105/14 laut Pressemitteilung entschieden. In der Sache ging es um den Vertrieb einer in Goldfolie verpackten Schokoladenfigur, die die Form … Weiterlesen