Zusatzkosten für Kundenhotlines sind unzulässig

Der EuGH hat entschieden, dass ein Anruf bei einer Kundenhotline keine Zusatzkosten für den Anrufer verursachen darf. Die bei einem solchen Anruf entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten für Telefonate unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).

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