Die EU reformierte das Verbraucherschutzrecht. Diese europäischen Vorgaben müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Jetzt liegen erste Umsetzungsgesetze in Deutschland vor.
Verbraucherrecht
Zusatzkosten für Kundenhotlines sind unzulässig
Der EuGH hat entschieden, dass ein Anruf bei einer Kundenhotline keine Zusatzkosten für den Anrufer verursachen darf. Die bei einem solchen Anruf entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten für Telefonate unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern (EuGH, Urteil vom 02.03.2017, Az. C-568/15).