ASIN Übernahme bei Amazon

Bekanntlich kann man sich als Händler bei Amazon viel Arbeit sparen, indem man einfach ein identisches Angebot sucht und sich durch Eingabe der ASIN , eine individuelle Identifikationsnummer für das Angebot, die Details zum Gegenstand, die Warenbeschreibung etc. zu eigen macht. Das kann aber auch teuer werden, wie das aktuelle Urteil des LG Düsseldorf zur Übernahme per ASIN zeigt.

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Neue Vorgaben zu Garantien

Das neue Verbraucherrecht ab 13.06.2014 bringt für den Versandhandel eine Reihe von

Ärgernissen. Unbrauchbare Widerrufsbelehrungen, praxisferne Anforderungen an Formulare, Entfall der Möglichkeit alternativer Zusendungen sind die Stichworte. Hinzu kommt jetzt auch eine neue Regelung zu den Garantien. Lesen Sie, welche Fallen lauern:

Nach dem neuen § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB n.F. sind dem Verbraucher je nach Zählweise mehr als 20 Informationen zu vermitteln. Zur Verfügung zu stellen sind nach Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n.F. Informationen die „gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ betreffen.

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Widerrufsrecht im Fall der Vertretung

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht auch bei Haustürgeschäften nur für den Fall, dass jemand ein Verbrauchergeschäft abschließt. Wird hingegen ein Vertrag zu gewerblichen Zwecken abgeschlossen, sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Aber wie ist dies zu beurteilen, wenn ein Verbraucher den Vertrag für den Gewerbetreibenden als Vertreter abschließt? Bzw. was gilt, wenn dieser Verbraucher zusätzlich ohne Vertretungsmacht handelt und der Gewerbetreibende das Geschäft nachträglich nicht genehmigt? Mit diesen Fragen hat sich das LG Fulda in seiner Entscheidung vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12 beschäftigt.

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Widerrufsrecht im stationären Handel?

Hartnäckig hält sich die landläufige Meinung, man könne alle gekauften Waren innerhalb von 2 Wochen umtauschen oder zurückgeben, egal ob die Bestellung im Laden um die Ecke oder per Versandhandel erfolgt ist. Übersehen wird dabei regelmäßig, dass das von vielen stationären Händlern eingeräumte Rückgabe- oder Umtauschrecht, regelmäßig auf Kulanz beruht und hierauf kein Rechtsanspruch besteht.

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Erotik-Toy Badeenten-Vibrator kein Hygieneartikel

Leicht anrüchig klingt es schon, womit sich das OLG Koblenz (Az.: 9 W 680/10) zu beschäftigen hatte: Es ging u.a. um Erotik-Spielzeug, nämlich Badeenten mit Vibratorfunktion. Die possierlichen Tierchen verkaufte der Antragsteller mit und ohne Sonderfunktion über seinen Onlineshop im Internet.

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Zeitschriften-Flappe als ANZEIGE kennzeichnen?

Der BGH hatte mit Urteil vom 01.07.2010 (I ZR 161/09) über die Zulässigkeit einer Zeitschriftenwerbung zu entscheiden. Die Beklagte hatte über die Titel- und Rückseite einer Zeitschrift ein halbseitiges Vorschaltblatt („Flappe“) eingefügt. Auf der Vorderseite – die Titelseite halb verdeckend – war die Flappe entsprechend dem Titelblatt der Zeitschrift gestaltet. Zusätzlich war jedoch die Aussage „Deutschlands Manager: Wir verplempern zu viel Zeit im Auto und an Flughäfen!“ und „Das sehen Sie genauso? Dann drehen Sie diese Zeitschrift um. Eine Kennzeichnung als „Anzeige“ erfolgte auf der Vorderseite nicht. Auf der Rückseite der Ausgabe befand sich eine eindeutig als Werbung erkennbare Anzeige der Deutschen Bahn.

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