Zahlartgebühren Einschränkung seit 13. Januar!

Am 13.01.2018 trat eine gesetzliche Neuerung in Kraft. Dies untersagt es Händlern, Gebühren für bestimmte Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Es geht um das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“. Damit setzt Deutschland die entsprechende Richtlinie um. Alle EU-Staaten sind betroffen und zwar ohne Beurteilungsspielraum (Vollharmonisierung). Jetzt drohen Abmahnungen für Händler, die weiterhin Gebühren verlangen. Ob auch die Nachnahme betroffen ist, bleibt unklar.

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