Ausblick 2019: Neues Recht

Noch in diesem Dezember 2018 gab es neue gesetzliche Verpflichtungen für den Handel. Verpackungsgesetz und Geoblocking-Verordnung (Geoblocking-VO) werfen einige Fragen auf. Auch in 2019 geht es weiter mit Umsatzsteuern, EU-Anpassungen im Markenrecht und vieles mehr.

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Schokoladenfigur in Bärenform verletzt nicht die Marke „Goldbären“

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Der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten Schokoladenfigur in Bärenform verletzt weder die Goldbären-Marken noch stellt dies eine unlautere Nachahmung von Fruchtgummiprodukten dar. Dies hat der BGH mit Urteil vom 23. September 2015, Az.: I ZR 105/14 laut Pressemitteilung entschieden. In der Sache ging es um den Vertrieb einer in Goldfolie verpackten Schokoladenfigur, die die Form … Weiterlesen

Zur Kennzeichnung von Marken mit dem ®-Zeichen

Ist eine Marke eingetragen, darf sie auch mit dem ®-Zeichen zur Kennzeichnung des markenrechtlichen Schutzes versehen werden. Zwingend ist dies nicht. Der markenrechtliche Schutz besteht auch unabhängig von dieser Kennzeichnung. Will man mit dem ®-Zeichen werben, so muss diese Werbung auch richtig erfolgen und darf nicht zu einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung führen. Diese könnte z.B. dadurch … Weiterlesen

„Neuschwanstein“ als Marke unterscheidungskräftig?

Kann der Name bzw. die Bezeichnung einer Sehenswürdigkeit oder touristischen Attraktion als Marke Schutz beanspruchen? Wird diese Bezeichnung also vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis im Sinne des Markenrechts verstanden oder lediglich als Hinweis auf den bekannten Ort? Diese Frage stellt sich natürlich dann, wenn die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Souvenirartikel und Tourismus stammen.

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Apple u. Samsung Geschmacksmuster b. Tablet-PC

Apple vs. Samsung. In dieser Auseinandersetzung geht es eigentlich um die Vorherrschaft von Apple bei den Tablet-PCs. Da kann Samsung fast stolz sein, wenn sich Apple gerade deren Gerät aus einer Vielzahl ähnlicher Produkte im Wettbewerb herauspickt und angreift. Jedoch nicht die Technik, Betriebssysteme oder Markennamen spielten in der Auseinandersetzung eine Rolle. Es ging allein um das Aussehen, das Design des Tablet-PCs. Das LG Düsseldorf war in Deutschland zur Entscheidung aufgerufen.

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