Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Entscheidung getroffen, die Wortmarke „Black Friday“ zu löschen. Zahlreiche Unternehmen aus der Handelsbranche hatten auf Löschung der Marke geklagt.
DPMA
„Neuschwanstein“ als Marke unterscheidungskräftig?
Kann der Name bzw. die Bezeichnung einer Sehenswürdigkeit oder touristischen Attraktion als Marke Schutz beanspruchen? Wird diese Bezeichnung also vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis im Sinne des Markenrechts verstanden oder lediglich als Hinweis auf den bekannten Ort? Diese Frage stellt sich natürlich dann, wenn die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Souvenirartikel und Tourismus stammen.