Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Entscheidung getroffen, die Wortmarke „Black Friday“ zu löschen. Zahlreiche Unternehmen aus der Handelsbranche hatten auf Löschung der Marke geklagt.
Abmahnungen bei Nutzung des Begriffs „Black Friday“
Seit einigen Jahren existiert auch in Deutschland im Herbst jeden Jahres der sog. „Black Friday” als Shopping-Event. Unternehmen locken an diesem Tag mit zahlreichen Angeboten. Dabei sind sie aber der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt. Denn der Begriff „Black Friday“ ist markenrechtlich geschützt! Inhaberin der Marke ist eine in Hongkong ansässige Gesellschaft. Wer die Marke unberechtigt nutzt, muss also bislang mit kostspieligen Abmahnungen rechnen.
Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ wurde daher von zahlreichen Unternehmen aus der Branche kritisiert. Bisher bleiben sämtliche Löschungsanträge ohne Erfolg.
Fehlende Unterscheidungskraft
Das DPMA hat nun entschieden, die Marke zu löschen und seine Entscheidung damit begründet, dass „der angegriffenen Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht“. Der Marke „Black Friday“ fehlt nach Auffassung des DPMA also jegliche Unterscheidungskraft. Sie habe niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff lediglich als Hinweis auf die im Herbst stattfindenden Rabattaktionen zahlreicher Unternehmen wahrgenommen werde. Das DPMA ist der Auffassung, dass ein Freihaltebedürfnis für den Begriff „Black Friday“ besteht.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Nur auf den ersten Blick können Händler, die mit dem Begriff „Black Friday“ im Herbst ihre Angebote bewerben, aufatmen. Denn die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist wahrscheinlich, dass die Markeninhaberin Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen wird. Sollte dies der Fall sein, wird bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung noch einige Zeit vergehen. Dann wäre auch im kommenden Herbst wieder mit Abmahnungen zu rechnen.
Quelle: https://www.black-friday.de/dpma-beschliesst-loeschung-der-wortmarke-black-friday
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