Auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern gegen einen Pay-TV-Anbieter entschied das Landgericht München mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17 – nicht rechtskräftig) nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass die bei der 01806-Nummer anfallenden Kosten (pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz, 0,60 Euro je Anruf Mobil) für eine Kundenhotline unzulässig sind.
Telefonkosten
BGH: Keine Mehrwertdienstenummern im Impressum
Unternehmer müssen geeignete Kontaktmöglichkeiten im Impressum auf der Website zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der schnellen Kommunikation. Die meisten Unternehmer entscheiden sich dabei zur Angabe einer Telefonnummer. Diese darf aber keine Mehrwertnummer sein, entschied der BGH.
Kostenpflichtige Rufnummer im Impressum
Die meisten Unternehmer geben im Impressum eine Telefonnummer an, um ihren Pflichten aus § 5 TMG nachzukommen. Diese Nummer darf allerdings keine teure Mehrwertnummer sein, entschied das OLG Frankfurt. Hintergrund ist, dass dies keine schnelle und effektive Möglichkeit der Kommunikation darstellt.