LG Traunstein: Postfachadresse im Impressum reicht nicht

Im Impressum einer Website möchten viele Menschen keine echte Adresse angeben. Teilweise geschieht dies aus Angst, dass die Anschrift ausgespäht werden könne. Allerdings schreibt der Gesetzgeber die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift vor. Eine Postfach-Adresse genügt dem nicht, entschied das LG Traunstein.

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Zum wo und wie der Geschäftsbriefangaben

Dass das Briefpapier z.B. im Fall einer GmbH mit bestimmten Angaben zu Sitz, Geschäftsführung, Registerangaben etc. zu versehen ist, ist meistens bekannt. Doch die sog. „Geschäftsbriefangaben“ sind nicht nur dort verpflichtend. Die Angabepflicht erfasst Geschäftsbriefe egal in welcher Form, z.B. auch E-Mails. Lesen Sie hier, welche Korrespondenz zwingend Geschäftsbriefangaben enthalten muss und wie diese Angaben richtigerweise auszusehen haben.

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Impressum bei Facebook im Info-Bereich OK

Das LG Bochum hat zumindest vorläufig im Rahmen einer negativen Feststellungsklage am 20. Februar 2013 per Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig) einem Massenabmahner ein Stoppschild vorgehalten. Eine Firma hatte massenhaft Facebook-Nutzer im gewerblichen Bereich wegen angeblicher Impressumsverstöße abgemahnt.

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Antwortpflicht innerhalb von 60 Minuten

Online-Händler müssen auf ihrer Webseite bekanntlich ein Impressum vorhalten. Darin müssen gemäß § 5 TMG unter anderem auch Angaben gemacht werden, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Händler ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Diese Pflichtangaben müssten einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein und ohne langes Suchen auffindbar sein.

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Identität und Anschrift in Anzeigen erforderlich

Mit Beschluss vom 14.09.2012 – Az.: 3 W 76/12 – hat das OLG Hamburg zur Werbung eines Reiseveranstalters in Zeitungsanzeigen und den damit verbundenen unternehmensbezogenen Informationspflichten entschieden. Der Vorwurf ging dahin, dass die Anzeige weder die Identität noch die Anschrift des Reiseveranstalters enthielt.

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