Sind gesondert kostenpflichtige Rufnummern in der Widerrufsbelehrung oder im Impressum erlaubt? Diese Frage beschäftigt jetzt gleich mehrere Gerichte. Es geht beispielsweise um die bekannten Service-Rufnummern z.B. die Rufnummern die mit 01805 beginnen. Das LG Hamburg hat jetzt eine erste Entscheidung getroffen. Bald wird sich auch der Europäische Gerichtshof damit beschäftigen und je nach Ergebnis können sich neue Abmahnwellen ergeben.