Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bereitstellung eines – mehrere einschränkende Vorgaben enthaltenden – „Online-Kontaktformulars“ im Impressum nicht ausreicht. Die nach § 5 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ meine die Angabe der E-Mail-Anschrift.

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