Händler haben in Bezug auf die CE-Kennzeichnung nur eine beschränkte Überprüfungspflicht. Dieser Meinung ist zumindest das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.07.2017, Az. 6 U 193/16).
Pflichtangaben
OLG Frankfurt a.M. zu fehlerhaften Impressumsangaben
Betreiber von Webseiten müssen eine Anbieterkennzeichnung zur Verfügung stellen. Darin sind bestimmte Pflichtinformationen zu erteilen. Wer aber an diesen Stellen nur Platzhalter einträgt, wie z.B. nur Nullen oder Xe, dem drohen Abmahnungen, wie ein aktueller Fall zeigt.
Verlinkung auf Energieeffizienzangaben im Online-Shop ist zulässig
Angaben zu der Effizienzklasse eines Elektrogerätes dürfen auf einer gesonderten und verlinkten Website platziert werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urt. v. 04.02.2016, I ZR 181/14).
Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bereitstellung eines – mehrere einschränkende Vorgaben enthaltenden – „Online-Kontaktformulars“ im Impressum nicht ausreicht. Die nach § 5 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ meine die Angabe der E-Mail-Anschrift.