Das OLG Celle neigt dazu, die Übersendung einer Aufforderung zur Bestätigung im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens nicht als unzulässige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen.
Datenschutzverstoß durch offenen E-Mail-Verteiler
Vorsicht bei der Versendung von E-Mails an einen offenen Verteiler. Hier können Bußgelder drohen.