Ab dem 25.05.2018 gilt die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Neben vielen Informations- und Dokumentationspflichten wird das Auskunftsrecht das ein oder andere Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Insbesondere Verbraucher und Arbeitnehmer werden davon Gebrauch machen. Drastische Bußgelder drohen bei Fehlern.
Bußgeld
Rekordbußgeld wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich zum ersten Mal das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt.
Datenschutzverstoß durch offenen E-Mail-Verteiler
Vorsicht bei der Versendung von E-Mails an einen offenen Verteiler. Hier können Bußgelder drohen.