Ab dem 25.05.2018 gilt die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Neben vielen Informations- und Dokumentationspflichten wird das Auskunftsrecht das ein oder andere Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Insbesondere Verbraucher und Arbeitnehmer werden davon Gebrauch machen. Drastische Bußgelder drohen bei Fehlern.
Auskunft
EU-Kommission mit dem „New Deal“ für neue Verbraucherrechte
Die EU-Kommission hat am 11.04.2018 Vorschläge für eine Neugestaltung wesentlicher Verbraucherrechte und deren Durchsetzung veröffentlicht. Die Vorschläge sollen in vier Gesetzespaketen die Verbraucherrechte stärken. Es geht um Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen‚ der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse‚ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern und der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher.
Dem New Deal liegt ein umfassender sog. Fitness-Check zugrunde. Bei dem wurden zwar starke Rechtsausgestaltungen aber Schwächen bei der Geltendmachung festgestellt.