EuGH: Muss die Widerrufsbelehrung in jede Printwerbung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von uns geführten Verfahren ein Urteil gefällt, das erhebliche praktische Auswirkungen vor allem im Print-Werbebereich hat. Es ging um Vorlagefragen, die der BGH dem Gerichtshof im Revisionsverfahren vorlegte. Die Wettbewerbszentrale hatte ein Printwerbemittel u.a. mit der Begründung abgemahnt , dort sei die Widerrufsbelehrung nicht komplett aufgeführt und es fehle das Musterwiderrufsformular. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, das Werbemittel enthalte zuwenig Platz für alle Informationen.

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