Die Aufnahme entsprechender gesundheitsbezogener Claims für Traubenzucker wurde durch die zuständige Behörde zu Recht abgelehnt, wie der EuGH nun bestätigte.
Die Aufnahme entsprechender gesundheitsbezogener Claims für Traubenzucker wurde durch die zuständige Behörde zu Recht abgelehnt, wie der EuGH nun bestätigte.