Wie beck-aktuell meldet, hat die Europäische Kommission am 13.03.2017 einen Bericht über die verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke mit Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration angenommen. Die Getränkeproduzenten sollen innerhalb eines Jahres im Rahmen der Selbstregulierung einen Vorschlag zu Zutateninformationen und Nährwertdeklarationen auf allen alkoholischen Getränken vorlegen.
Bislang: keine verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke
Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung 1169/2011 – LMIV) enthält zwar Bestimmungen zur Angabe der Zutaten und zur Bereitstellung einer Nährwertdeklaration. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gibt es jedoch Ausnahmen.
Diese bedürfen keiner Kennzeichnung gemäß Art. 16 Abs. 4 LMIV mit einem Zutatenverzeichnis oder einer Nährwertdeklaration.
Bei beck-aktuell heißt es dazu:
Laut dem jetzt vorgelegten Bericht soll die Branche binnen Jahresfrist einen abgestimmten Vorschlag für die Unterrichtung der Verbraucher über die Zutaten von alkoholischen Getränken und deren Nährwert unterbreiten. Die Kommission wird den Selbstregulierungsvorschlag bewerten. Sollte sie ihn als unzureichend einstufen, würde sie eine Folgenabschätzung vornehmen, um zu prüfen, welche weiteren Optionen im Einklang mit den Grundsätzen für eine bessere Rechtsetzung bestehen.
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