Darf man Bier als „bekömmlich“ bewerben. Dieser Frage ging das OLG Stuttgart nach. Das Ende
Health-Claims-Verordnung
Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig
Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.
Werbung für einen Tee mit „Gesund“ wettbewerbswidrig
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung des Beklagten mit der Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO ist.
LG Hamburg: Werbung für Becel pro.aktiv mit gesundheitsbezogener Angabe unzulässig
Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig
Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).
OLG München zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Bei der Bewerbung von „natur Salz vom Toten Meer“ mit Aussagen wie „Seit Jahrtausenden ist das Tote Meer für seine heilenden und regenerierenden Eigenschaften bekannt“ oder „für die gesunde Ernährung“ handelt es sich um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, so das OLG München (Beschluss vom 21.11.2014, 6 W 2013/14).
Bach-Blütenprodukte dürfen nicht mit Verweis auf ein gesundheitsbezogenes Wohlbefinden beworben werden
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 07.10.2014 entschieden, dass „Bach-Blütenprodukte“ nicht mit Verweisen auf die Gesundheit oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden beworben werden dürfen.
Energy & Vodka als Bezeichnung für ein Getränk zulässig
Die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ für ein Mischgetränk, welches aus Wodka und einem Energydrink besteht, verstößt nicht gegen die Health-Claims-Verordnung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2014.
„LowCarb“ als nährwertbezogene Angabe
Bei den Angaben „LowCarb“ bzw. „mit wenig Kohlenhydraten“ handelt es sich um nährwertbezogene Angaben, welche nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig sind.
Alkoholfreies Bier „vitalisierend“?
Bei dem Begriff „vitalisierend“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig ist, so das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2014 (Az. 4 U 19/14).