Bewerbung von Bier als bekömmlich ist unzulässig

Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Dies hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 03.11.2016 (Az. 2 U 37/16) entschieden. Die beklagte Brauerei wurde zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet.

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