Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Dies hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 03.11.2016 (Az. 2 U 37/16) entschieden. Die beklagte Brauerei wurde zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet.
bekömmlich
BVerfG: Bewerbung von Wein als „bekömmlich“ ist unzulässig.
Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 3 C 23.12).