Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 3 C 23.12).
Wein enthält oft Sulfite. Diese machen den Wein haltbar, indem unerwünschte Gärungsprozesse verhindert werden. Diese Sulfite können jedoch Allergikern zu schaffen machen und bei ihnen Symptome von Schnupften bis hin zum Herzrasen auslösen. Dem von der EU finanzierten Projekt „SO2SAY“ ist es nun gelungen einen Wein abzufüllen, welcher nahezu vollständig auf Schwefeloxid verzichtet. Dies berichtete … Weiterlesen
Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ ist unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 14.02.2013 (Az.: 3 C 23.12).