Die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ für ein Mischgetränk, welches aus Wodka und einem Energydrink besteht, verstößt nicht gegen die Health-Claims-Verordnung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2014.
Getränke
Hinweispflicht für Einweg- und Mehrwegflaschen?
Das Bundeskabinett hat am 06. Februar 2013 die Verordnung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen beschlossen. Danach soll der Handel verpflichtet werden deutlich darauf hinzuweisen, ob es sich bei einer Getränkeverpackung um eine Einwegverpackung oder um eine Mehrwergverpackung handelt.