Hinweispflicht für Einweg- und Mehrwegflaschen?

Das Bundeskabinett hat am 06. Februar 2013 die Verordnung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen beschlossen. Danach soll der Handel verpflichtet werden deutlich darauf hinzuweisen, ob es sich bei einer Getränkeverpackung um eine Einwegverpackung oder um eine Mehrwergverpackung handelt.

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