Die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ für ein Mischgetränk, welches aus Wodka und einem Energydrink besteht, verstößt nicht gegen die Health-Claims-Verordnung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2014.
Die Bezeichnung „ENERGY & VODKA“ für ein Mischgetränk, welches aus Wodka und einem Energydrink besteht, verstößt nicht gegen die Health-Claims-Verordnung. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 09.10.2014.