Einem Soja-Drink darf kein gemahlenes Lithothamnium zugesetzt werden, wenn er mit dem Bio-Siegel der EU vermarktet wird. Dies hat das OVG NRW mit Urteil vom 19.05.2016 entschieden.
Einem Soja-Drink darf kein gemahlenes Lithothamnium zugesetzt werden, wenn er mit dem Bio-Siegel der EU vermarktet wird. Dies hat das OVG NRW mit Urteil vom 19.05.2016 entschieden.