Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies hat der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15) entschieden.
Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies hat der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15) entschieden.