Irreführung durch „CE-geprüft“

Wir hatten bereits im letzten Jahr über die Fehler berichtet, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung gemacht werden können. Klar war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass sowohl eine CE-Kennzeichnung zu wenig ebenso wie ein „CE- geprüft“ in der Werbung für ein Produkt, welches ohnehin der Kennzeichnungspflicht unterliegt, dem Händler zum Verhängnis werden kann. Das OLG Frankfurt ging mit Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11 nun noch einmal deutlich über die bisherige Rechtsprechung hinaus.

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Zeitschriften-Flappe als ANZEIGE kennzeichnen?

Der BGH hatte mit Urteil vom 01.07.2010 (I ZR 161/09) über die Zulässigkeit einer Zeitschriftenwerbung zu entscheiden. Die Beklagte hatte über die Titel- und Rückseite einer Zeitschrift ein halbseitiges Vorschaltblatt („Flappe“) eingefügt. Auf der Vorderseite – die Titelseite halb verdeckend – war die Flappe entsprechend dem Titelblatt der Zeitschrift gestaltet. Zusätzlich war jedoch die Aussage „Deutschlands Manager: Wir verplempern zu viel Zeit im Auto und an Flughäfen!“ und „Das sehen Sie genauso? Dann drehen Sie diese Zeitschrift um. Eine Kennzeichnung als „Anzeige“ erfolgte auf der Vorderseite nicht. Auf der Rückseite der Ausgabe befand sich eine eindeutig als Werbung erkennbare Anzeige der Deutschen Bahn.

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Neue Label zur Energiekennzeichnung

Am 20.12.2010 sind die gesetzlichen Neuerungen zu Energiesparsiegeln für Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen in Kraft getreten. Eilige Änderungen sind aber dennoch nicht erforderlich. Denn verpflichtend wird deren Verwendung erst in etwa einem Jahr. Bis dahin dürfen die neuen Label freiwillig genutzt werden.

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