Identitätsangaben in der Werbung sind Pflicht. Für die Erfüllung der Informationspflichten aus § 5a UWG zur Angabe der Identität und der Anschrift reicht es nicht aus, wenn in einer Print-Werbung auf eine Webseite verwiesen wird, so OLG Rostock.
Adresse
Identitätsangabe in Angebot
In Angeboten muss bekanntlich die Identität des Unternehmens angegeben werden. Mit der Reichweite dieser Informationspflicht hat sich das LG Frankfurt mit Urteil vom 08.02.2013 befasst.
Anforderung an die Identitätsangabe in Prospekten
In Prospekten, in welchen Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und den Preis so angeboten werden, dass ein Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen kann (eine unmittelbare Erwerbsmöglichkeit muss nicht bestehen), muss die Identität des werbenden Unternehmens angegeben werden.