Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.
01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter
Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle (VO (EU) 1059/2010), Haushaltskühlgerätemodelle (VO (EU) 1060/2010), Haushaltswaschmaschinenmodelle (VO (EU) 1061/2010), Fernsehgeräte (VO (EU) 1062/2010), Luftkonditioniermodelle (VO (EU) 626/2011), Haushaltswäschetrocknermodelle (VO (EU) 392/2012), Lampen und Leuchten, die den Vorgaben der VO (EU) Nr. 874/2012 unterfallen (nur elektronisches Etikett, KEIN Datenblatt) und Staubsaugermodelle (VO (EU) 665/2013) vor, dass für neue Artikel oder aktualisierte Produktmodelle (mit neuer Modellkennung), die ab dem 01. Januar 2015 in Verkehr gebracht werden, elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter auf der Webseite des Onlineshops zur Verfügung gestellt werden müssen. Abweichende Fristen (26.09.2015/26.09.2019 bzw. 26.09.2015/26.09.2017) gibt es für die Verordnung (EU) 811/2013 bzw. (EU) 812/2013.
Neue Umsatzsteuer-Regelungen für elektronische Leistungen ab 2015
Bei dieser Neuregelung geht es um Telekommunikations-, Fernseh- und Rundfunk-dienstleistungen sowie solche Dienstleistungen, die auf elektronischem Wege an den Verbraucher im EU-Ausland geliefert werden, z.B. Downloads, E-Books etc. Für diese gilt seit dem 01.01.2015 die Umsatzsteuer im Land des Kunden und nicht mehr wie bisher die Umsatzsteuer am Sitz des Händlers. Vgl. zu den Einzelheiten und zu der sich aus der Neuregelung ergebenden Problematik bei der Darstellung der Endpreise unseren Beitrag „Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen“.
Ab 01.01.2015/01.04.2015 erstmals auch Kennzeichnungspflicht für Dunstabzugshauben – neue Vorgaben für Haushaltsbacköfen
Für Dunstabzugshauben und Haushaltsbacköfen gelten seit dem 01.01.2015 bzw. für den Onlinehandel ab dem 01.04.2015 die neuen Bestimmungen aus der Delegierten Verordnung 65/2014. Damit gilt erstmalig auch eine Kennzeichnungspflicht für Dunstabzugshauben. Die Kennzeichnung der Backöfen wird durch die neue Verordnung verändert. Für die Lieferanten gelten die Neuerungen ab 01.01.2015. Die Händler sind ab 01.04.2015 in der Pflicht.
Ab 01.04.2015 Verpflichtung zur Herkunftsbezeichnung bei Fleisch
Die Neuregelungen zur Lebensmittelkennzeichnung aus der Lebensmittelinformations-
verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV) gelten bereits seit dem 13.12.2014, wobei die Verpflichtung zur Angabe der Nährwert-Kennzeichnung erst ab dem 13.12.2016 gelten wird. Zu den Einzelheiten vgl. unseren Beitrag „Lebensmittelinformationsverordnung ab 13.12.2014“.
Abweichend davon gelten die Bestimmungen zur Herkunftsbezeichnung bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel (für Rindfleisch ist dies heute schon verpflichtend) erst ab dem 1. April 2015. Dies regelt die DVO (EU) Nr. 1337/2013). Danach muss auch frisches, verpacktes Fleisch von Schwein, Ziege, Schaf und Geflügel ab dem 1. April 2015 mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Wurde ein Tier in verschiedenen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen sowohl Aufzucht- als auch Schlachtort angegeben werden.
- Abschied und Dank für Ihr Interesse! - 20. Dezember 2023
- Vertragsstrafe wegen Wayback Machine? - 13. April 2023
- Keine Haftung des Affiliate-Programmbetreibers für Wettbewerbsverstöße des Affiliates - 10. April 2023