LG Berlin zu der Buchpreisbindung und Gutscheinen

Bei dem Verkauf preisgebundener Bücher dürfen keine Gutscheine Dritter auf den Buchpreis angerechnet werden. Dies hat das LG Berlin mit Urteil vom 18.09.2012 (Az. 102 O 36/12) entschieden. Denn die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis stelle ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Lesen Sie mehr zu dem Urteil in unserem Beitrag.

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