LG Nürnberg-Fürth: Ware nach Widerruf nicht gebraucht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich in einem interessanten Fall damit auseinanderzusetzen, ob eine Ware, die von einem Kunden aufgrund eines Widerrufs an den Verkäufer zurückgesendet wird, als „gebraucht“ anzusehen ist. Ein Buchhändler hatte ein Buch für knapp 150 Euro verkauft, obwohl der gebundene Preis des Buches zu diesem Zeitpunkt lediglich 59 EUR betrug. Seiner Auffassung … Weiterlesen

LG Berlin zu der Buchpreisbindung und Gutscheinen

Bei dem Verkauf preisgebundener Bücher dürfen keine Gutscheine Dritter auf den Buchpreis angerechnet werden. Dies hat das LG Berlin mit Urteil vom 18.09.2012 (Az. 102 O 36/12) entschieden. Denn die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis stelle ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Lesen Sie mehr zu dem Urteil in unserem Beitrag.

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