Recht auf Reparatur: EU einigt sich auf neue Regeln

Schon seit längerer Zeit wird auf EU-Ebene diskutiert, ein Recht auf Reparatur einzuführen. Damit sollen sowohl die Verbraucherrechte gestärkt wie auch Elektroschrott vermieden werden. Jetzt gab es eine Einigung.

Im März 2023 stellte die EU-Kommission ihren Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren vor.

Politische Einigung

Da der europäische Gesetzgebungsprozess etwas anders funktioniert als z.B. der in Deutschland, ist für die Verabschiedung von Richtlinien dann immer eine Abstimmung zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat notwendig.

Diese Einigung wurde nun erzielt, wie die Kommission in einer Pressemitteilung verkündet.

Recht auf Reparatur wird kommen

Aktuell lassen sich die geplanten Regelungen nur aus der Pressemitteilung entnehmen. Der Text, auf den sich die drei Verhandlungsparteien geeinigt haben, ist noch nicht verfügbar.

Verlängerung der Gewährleistung bei Reparatur

Nach der Pressemitteilung sollen Verbraucher von einer verlängerten Gewährleistung profitieren, wenn sie ein Produkt reparieren lassen.

Erscheint ein Defekt innerhalb der gesetzlichen Garantie, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um ein Jahr, wenn sich der Verbraucher dafür entscheidet, das Produkt reparieren zu lassen.

Reparaturanspruch nach der Gewährleistungszeit

Der Verbraucher soll einen Anspruch erhalten, nach Ablauf der Gewährleistungszeit ein Produkt reparieren lassen zu können, wenn dieses kaputt geht. Diese Reparatur soll einfach und kostengünstig sein.

Dies soll für Geräte gelten, die im Anhang der geplanten Richtlinie aufgeführt wird. Aktuell soll dies wohl vorrangig weiße Ware betreffen. Der Anhang kann aber jederzeit erweitert werden.

Zu diesem Zweck verpflichtet die Richtlinie Hersteller, öffentlich Angaben über die Reparierbarkeit ihrer Produkte zu machen. Außerdem müssen sie angeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten.

Zudem wird es den Herstellern untersagt, vertragliche, hardware- oder softwarebezogene Reparaturbarrieren zu verwenden.

Mitgliedstaaten sollen Reparatur fördern

Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, dass die Verbraucher ihr Recht auf Reparatur wahrnehmen. Dies kann etwa durch Reparaturgutscheine erfolgen.

Die Mitgliedstaaten haben hier freie Hand bei der Wahl der Mittel. Da Richtlinien immer in einem Zeitraum von zwei Jahren ab ihrer Verkündung erst noch in nationales Recht umgesetzt werden, bleibt also noch abzuwarten, welche Maßnahmen Deutschland hier ergreifen wird.

Europäische Reparaturplattform

Die EU-Kommission wird mit der neuen Richtlinie beauftragt, eine europaweite Plattform zu schaffen. Diese Plattform soll es Verbrauchern ermöglichen, passende Reparaturwerkstätten in der gesamten EU zu finden. Reparaturwerkstätten sollen über die Plattform ihre Dienstleistungen anbieten können.

Nächste Schritte

Nachdem nun die politische Einigung steht, muss diese Einigung noch in einen finalen Text überführt werden. Auf Nachfrage teilte uns der Rat der Europäischen Union mit, dass dies mehrere Wochen dauern kann.

Anschließend müssen der Rat und das Parlament dem finalen Richtlinientext noch zustimmen. Anschließend wird er im Amtsblatt verkündet und dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Es bleibt also noch etwas Zeit, bis die neuen Rechte greifen.

Nach der aktuellen Pressemitteilung bleiben noch viele Fragezeichen.

Verlängerung der Gewährleistung?

Die Pressemitteilung spricht unjuristisch davon, dass sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. ein Defekt zeigt sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
  2. der Verbraucher lässt diesen Defekt reparieren.

Ob hier wirklich die im Gesetz schon vorgesehene Gewährleistungszeit verlängert werden soll oder ob eine Art „neue, eigenständige“ Gewährleistung geschaffen wird, bleibt aktuell unklar. Es bleibt der finale Text der Richtlinie abzuwarten.

Reparaturplattform

Die Pressemitteilung erwähnt eine Plattform, die von der EU-Kommission geschaffen und betreut werden soll.

Hier stellt sich die grundsätzliche Frage nach dem Sinn und Zweck einer solchen Plattform. Wer heute nach einem Unternehmen sucht, um ein Gerät reparieren zu lassen, der nutzt eine Suchmaschine. In der Regel dürfte dies Google sein.

Wofür man dann eine neue Plattform benötigt, auf der sich Reparaturwerkstätten erst noch registrieren müssen und die (davon darf man wohl ausgehen) keinesfalls suchmaschinenenoptimiert ist, bleibt ein Geheimnis der EU.

Es ist wohl auch davon auszugehen, dass die Plattform (so wie jede andere Plattform der EU) nicht nutzerfreundlich und umständlich gestaltet wird. Dass die Plattform ständig aktuell gehalten wird, darf auch bezweifelt werden. Und letztlich wird sie nicht genutzt werden.

Fazit

Noch ist unklar, wie konkret sich die geplante Richtlinie auch auf Händler auswirken wird. Aktuell sieht es so aus, als würden überwiegend die Hersteller in die Verantwortung genommen. Genaueres lässt sich aber erst feststellen, wenn die Richtlinie final verabschiedet wurde und die offiziellen Texte verfügbar sind.

Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Martin Rätze