Kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ unzulässig

Die kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels mit einem Verkaufspreis von 9,97 EUR an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ verstößt sowohl gegen das Verbot der Abgabe von Arzneimittelmustern an andere als die in § 47 Abs. 3 AMG genannten Personenkreise als auch gegen das Verbot nicht geringwertiger Zuwendungen und Werbegaben (§ 7 HWG).

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