Die kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels mit einem Verkaufspreis von 9,97 EUR an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ verstößt sowohl gegen das Verbot der Abgabe von Arzneimittelmustern an andere als die in § 47 Abs. 3 AMG genannten Personenkreise als auch gegen das Verbot nicht geringwertiger Zuwendungen und Werbegaben (§ 7 HWG).