LG Bielefeld zu der Werbung für Bachblüten

Das LG Bielefeld sah in der Werbung eines Apothekers für Bach-Blütenprodukte eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Es ging u.a. um die Aussagen „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet“ und „… können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“.

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Die Lebensmittelindustrie soll künftig für Kontrollen ihrer Produkte bezahlen

Wie Spiegel Online berichtet, sollen Hersteller und Händler künftig für die Kontrollen ihrer Produkte zur Kasse gebeten werden. Hintergrund soll der Umstand sein, dass sich einige Länder in der EU darüber beklagt haben, Lebensmittelkontrollen nicht mehr finanzieren zu können. Auch der Bundesverband der Lebensmittelkontroleure (BVLK) klagt über eine ständige Unterbesetzung. Die Verbraucherminister des Bundes und … Weiterlesen