Bei dem Kräutertee „Indian Essence“ handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welches in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Dies entschied das VG Braunschweig mit Urteil vom 27.02.2013.
Bei dem Kräutertee „Indian Essence“ handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welches in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Dies entschied das VG Braunschweig mit Urteil vom 27.02.2013.