Neue Informationspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Der Bundesrat hat am 09.10.2020 eine Änderung des ElektroG gebilligt, welche neue Informationspflichten für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit sich bringt. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen nun auch über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Erfassung von Altgeräten sowie deren Verwertungsquote  informieren.

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