Händler müssen bei der Werbung für Waren eine Vielzahl von Informationspflichten beachten. So sind in Angeboten u.a. die wesentlichen Merkmale der beworbenen Waren zu nennen. Welche Merkmale dabei als wesentlich angesehen werden muss jedoch für jedes Produkt und für jedes Werbemittel im Einzelfall beurteilt werden.